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Bootscharter Jörg Malow
Pestalozzistr. 18
17192 Waren (Müritz)


Allgemeine Geschäftsbedingungen Bootscharter

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Mieter und Vermieter über ein Boote abgeschlossen wird. Der Mieter erkennt mit der Buchung die Bedingungen für sich und den mitreisenden Personen an.
 

1. Reservierung und Vertragsabschluss

  Die Reservierung wird in eine Festbuchung umgewandelt, wenn die Anzahlung von 50% des Mietpreises auf das angegebene Konto eingegangen ist. Die Restzahlung des Mietpreises muss spätestens 4 Wochen vor Antritt der Bootsreise auf das angegebene Konto eingegangen sein. Bei nicht fristgerechtem Eingang ist der Vermieter berechtig, die Übergabe an den Mieter zu verweigern.
 

2. Stornierung
  Der Mieter ist berechtigt, vor Antritt der Bootstour ohne Angabe von Gründen von dem Mietvertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. Im Falle eines Rücktrittes berechnet der Vermieter folgende Stornierungskosten:
- Eintreffen des Stornierungsbriefes zwischen 8 und 6 Wochen vor Beginn der Bootstour 30% des Mietpreises
- Eintreffen des Stornierungsbriefes bei weniger als 6 Wochen vor Beginn der Bootstour 100% des Mietpreises
- wenn das Boot weitervermietet werden kann, oder trifft der Stornierungsbrief mehr als 8 Wochen vor Beginn der Bootstour ein, werden 45,- € Bearbeitungsgebühren berechnet. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
 

3. Unverfügbarkeit
  Wenn der Vermieter nicht im Stande ist, wegen unvorhergesehener Ereignisse, Ihnen das Boot zur Verfügung zu stellen, erhalten Sie die gezahlte Mietsumme zurück. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Schifffahrt, Unterbrechung oder Beschränkungen in Notfällen sowie Hochwasser/Niedrigwasser/Streik oder Ähnliches.
 

4. Haftung des Vermieters
  Das Boot ist Haftpflicht- und Kasko versichert mit je einer Selbstbeteiligung von 770,- € durch den Mieter. Die Kaution, die auch höher sein kann als die Selbstbeteiligung, muss vor Antritt der Fahrt in bar hinterlegt werden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Mieter, das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu benutzen. Er haftet dem Vermieter nicht nur für Schäden am Boot und seinen Einrichtungen, sondern auch für den Verlust desselbigen. Sind Mieter und Bootsführer nicht dantisch, haften beide gesamtschuldnerisch. Den aus einem dieser Fälle entstandenen Schaden kann der Vermieter dem Mieter gegenüber geltend machen. Keine Reklamation kann gegen den Vermieter formuliert werden, wenn das Schiff weniger als 24 Stunden unbeweglich bleibt. Eine Panne zu Lasten des Mieters gibt kein Recht auf Entschädigung für den Verlust der Schiffsbenutzung.
Der Vermieter reserviert sich das Recht, die Selbstbeteiligungssumme einzubehalten, um die eventuellen Kosten einer Reparatur des Schiffes zu decken. Der Genussverlust folgend einer Havarie oder Unfall, der während der Vermietung vorfällt, kann weder der Grund einer Zurückzahlung noch einer Teilzahlung von der Summe dieser Vermietung sein, welches auch die Ursache war. Der Mieter und seine Begleiter benutzen das Boote und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen die Firma Bootscharter Jörg Malow aus Schäden, die dem Mieter und seinen Begleitern während der Nutzung durch das Boot, Teile des Bootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Des Weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters und der übrigen Teilnehmer ausgeschlossen. Für die Richtigkeit des überlassenen Kartenmaterials und der Anzeigegenauigkeit der Instrumente übernimmt die Firma Bootscharter Jörg Malow keine Gewähr.
 

5. Übergabe/Rücknahme des Bootes
  Übergabe des Bootes ist jeweils ab 16.00 Uhr. De Mieter hat das Boot und seine Einrichtung in unversehrtem Zustand jeweils bis 9.00 Uhr zurückzugeben. Bei der Rückgabe nimmt der Vermieter eine Überprüfung des Bootes und seiner Einrichtung vor. Er ist berechtigt, jeden festgestellten Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Wird das Boot nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch die Verzögerung entsteht.
(Mindestens 1 Tagessatz = Wochenpreis: 7+10%)
 

6. Haustiere
  Haustiere sind an Bord nur nach Absprache erlaubt.
 

7. PKW Parkplätze
  PKW-Stellplätze sind vorhanden.
 

8. Der Mietpreis umfasst:
  Miete des Bootes mit Ausstattung (Geschirr, Bettdecken und Kissen, Kartenmaterial, Zubehör). Betriebsstoffe, wie Diesel, Schmiermittel sowie Gas werden bei Rücknahme nach Betriebsstunden abgerechnet. Die Betten sind nur mit Bettwäsche zu nutzen! Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen. Bei Abschluss des Mietvertrages ist die für den Zeitpunkt der
Vertragsunterzeichnung geltende Mehrwertsteuer im Mietpreis enthalten. Die Kosten, die mit dem Gebrauch des Bootes im direkten Zusammenhang stehen, wie Hafen und Liegegelder sowie Kosten für Treibstoff, gehen zu Lasten des Mieters.
 

9. Führerschein
  Für das Führen von Schiffen auf Binnengewässern ist der amtliche Sportbootführerschein - Binnen- erforderlich, oder ein anderer Befähigungsnachweis, der den vorher genannten mit einschließt. Der Mieter oder einer Mitfahrer muss im Besitz eines solchen Befähigungsnachweises sein. Sollte sich bei der Einweisung herausstellen, dass der Bootsführer nicht oder nur ungenügend mit dem Boot manövrieren kann, ist der Vermieter berechtigt, Übungsstunden anzuordnen. Das Schleppen eines anderen Bootes sowie Nachtschifffahrt sind streng verboten.
 

10. Einweisung und Beschädigung
  Sie erhalten vor Abfahrt eine gründliche Einweisung (Probefahrt). Sollte während der Fahrt an Bord etwas beschädigt werden, so bitten wir um Mitteilung, damit die Ausstattung einheitlich ersetzt werden kann. Falls während der Fahrt ein technisches
Problem auftritt, informieren Sie uns bitte umgehend. Der Mieter braucht für Ausführungen von Reparaturen, die Zustimmung des Vermieters. Der Mieter muss dem Vermieter jeglichen Schaden ganz gleich welcher Art sowie Fakten und/oder Umstände, die eventuell zu Schäden führen können, so schnell wie möglich mitteilen. Verschweigt der Mieter bei Rückgabe Schäden, so kann er auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn der Bootscharter oder ihr Beauftragter den Schaden bei der Rückgabe nicht sofort bemerkt hat.
 

11. Fahrgebiete
  Alle Binnengewässer Mecklenburgs einschließlich Brandenburger und Berliner Gewässer.
 

12. Endreinigung
  Am Ende Ihrer Bootstour muss das Schiff in einem ordentlichen Zustand abgeliefert werden. Wir berechnen die Endreinigung pro Boot lt. Preisliste. Bitte vergessen Sie nicht, Bettwäsche sowie Handtücher mitzubringen. An Bord sollten Bordschuhe, möglichst ohne schwarze Sohle, getragen werden.
 

13. Gerichtsstand und Gültigkeit
  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Geschäftssitz bzw. das zuständige Amtsgericht des Yachteigners. (Sollte dieser durch den Bootscharter vertreten werden, gilt der Geschäftssitz des Bootscharter.) Es gilt allein das deutsche Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit.

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen Winterlager

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Einlagern von Booten
 

Die Firma Bootscharter J. Malow stellt Ihnen einen Winterliegeplatz in der vereinbarten Größe zur Verfügung.

Das Winterlager kann ab 15.10. des laufenden Jahres, bis zum 15.04. des darauf folgenden Jahres in Anspruch genommen werden.

Nach einer vorherigen Absprache ist eine längere Nutzung möglich. Das Winterlager verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 01.06. des laufenden Jahres schriftlich gekündigt wird.

Service- und Winterfestmachungsarbeiten werden von der Firma Bootscharter J. Malow nur im Umfang der Auftragserteilung durchgeführt.
Der Eigentümer des Bootes kann Arbeiten und Reparaturen täglich ab 08.00 Uhr selbst ausführen.
In der Winterlagerhalle sind Arbeiten mit Staubbildung nicht möglich.

Hierzu sprechen Sie uns bitte an.
Arbeiten, die von einer Fremdfirma ausgeführt werden sollen, bedürfen einer vorherigen Absprache und sind nicht in jedem Fall erwünscht.
Für das einzulagernde Boot muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Eine Kaskoversicherung wird angeraten.
Schäden, die während des Slippens, Transportes und des Winterlagers entstehen, werden nur von der Firma Bootscharter J. Malow übernommen, wenn grob fahrlässig gehandelt wurde.

Einbruch und Diebstahl gehen zu Lasten des Eigentümers.
Mit der Unterschrift zur Auftragserteilung auf dem Angebot oder der Überweisung des Rechnungsbetrages erkennt der Bootseigentümer diese Geschäftsbedingungen an.

 

 

Bei Fragen und Anregungen füllen Sie bitte das Formular auf unserer Kontaktseite aus


Haftungsausschluss

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